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Informationen
der Bundesagentur für Arbeit
Merkblatt für
Au Pairs:
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Merkblatt für Gastfamilien:
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Aufgaben
eines Au Pairs gemäß den Informationen der Bundesagentur
für Arbeit:
Die täglichen
Aufgaben eines Au Pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz
von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au Pair bei
sich aufgenommen hat.
Zum Alltag
eines Au Pairs gehört im Allgemeinen:
- Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung
sauber und in Ordnung zu halten, sowie beim Waschen und Bügeln
der Wäsche zu helfen.
- Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten.
- Die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen
und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten
Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen.
- Das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen
Rechte und
Pflichten:
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Die tägliche
Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden betragen.
Wird aus besonderem Anlass eine längere Arbeitszeit erforderlich,
so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen
zeitlich ausgeglichen werden. Die Familie kann verlangen, dass das Au Pair
die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die
Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. Sauberhalten des eigenen Zimmers)
zählt nicht als Arbeitszeit.
Die Einteilung
der Arbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und
Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit
im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au Pairsteht min. 1 freier
Wochentag zu (min. 1 x Sonntag!). Wird das Au Pair für ein volles
Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub
von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat
ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt
sie oft das Au Pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen
übernehmen muss (z.B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub zählt
jedoch nur dann als Urlaub, wenn nur unwesentliche Arbeiten übernommen
werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht.
Sprachkurs:
Jedem Au Pair
muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in seiner Freizeit auf
eigene Kosten an einem Deutschkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig
anregende Veranstaltungen besuchen zu können.
Unterkunft
und Verpflegung:
werden selbstverständlich
von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt; grundsätzlich steht dem
Au Pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung.
Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen
wie die Familienangehörigen.
Taschengeld
und Reisekosten:
Ein Au Pair ist
keine Hausangestellte. Im Vordergrund steht die Vervollständigung
von Sprachkenntnissen und des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis
des Gastlandes. Deshalb erhält das Au Pair ein Taschengeld ab 01.01.06
von € 260.-
Kranken-,
Unfallversicherung:
sind zwingend;
die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie.
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